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Vertragsrecht

Der Kauf eines Fahrzeugs von privat kann schnell komplizierter werden als gedacht. Versteckte Mängel, unwirksame Gewährleistungsausschlüsse oder Streit über eine Rückabwicklung sind keine Seltenheit. Wir prüfen Ihren Fall genau und setzen uns dafür ein, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.

Häufige Probleme beim privaten Autokauf:

Gewährleistung beim Privatkauf – Was gilt wirklich?

Beim Kauf eines Fahrzeugs von privat wird die gesetzliche Gewährleistung häufig ausgeschlossen. Das bedeutet jedoch nicht, dass Käufer in jedem Fall rechtlos sind. Hat der Verkäufer Mängel verschwiegen oder falsche Angaben gemacht, kann ein solcher Ausschluss unwirksam sein. In diesen Fällen bestehen unter Umständen Ansprüche, die durchgesetzt werden können.

Versteckte Mängel und arglistige Täuschung

Stellt sich nach dem Kauf heraus, dass ein Mangel schon bei der Übergabe vorhanden war und bewusst verschwiegen wurde, kann das eine arglistige Täuschung sein. In solchen Fällen kann der Vertrag unter Umständen rückgängig gemacht oder Schadensersatz verlangt werden.

Rücktritt vom Kaufvertrag – Wann ist das möglich?

Ein Kaufvertrag lässt sich nicht einfach so rückgängig machen. In der Regel muss ein erheblicher Mangel vorliegen, der bereits bei der Übergabe bestand. Außerdem muss dem Verkäufer normalerweise zuerst die Gelegenheit gegeben werden, den Mangel zu beheben. Wurde jedoch arglistig getäuscht, kann ein Rücktritt auch ohne vorherige Fristsetzung möglich sein.

Unsere Leistungen im Überblick

Warum wir der richtige Partner für Sie sind

  • Spezialisierung auf Vertragsrecht: Unsere Kanzlei verfügt über umfassende Erfahrung im Vertragsrecht, insbesondere im Bereich des KFZ-Kaufs.
  • Individuelle Beratung: Wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen und bieten maßgeschneiderte Lösungen.
  • Transparente Kostenstruktur: Bei uns wissen Sie von Anfang an, welche Kosten auf Sie zukommen.

Sascha Frank Knüfer

Fachanwalt für Verkehrsrecht & Strafrecht

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